Spiel- und Platzreglement
1. ALLGEMEINES
1.1 Der Spielkommission obliegen die Organisation und Überwachung des gesamten Spielbetriebes. Sie erlässt ihre Bekanntmachungen unter www.tceta, auf dem Zirkularweg/ per e-mail und durch Publikation im Clubhaus.
1.1.1 Die Verfügungen sind für alle Mitglieder verbindlich.
1.1.2 Die Spielkommission ist jederzeit berechtigt, das bestehende Spielreglement abzuändern, sofern festgestellt wird, dass die angeordneten Anweisungen nicht eingehalten werden oder sich als unzweckmässig erweisen sollten. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
1.2 Platzordnung:
1.2.1 Die Plätze dürfen nur benutzt werden, wenn sie in spielbarem Zustand sind. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, bei dessen Abwesenheit ein Mitglied der SPIKO oder des Vorstandes.
1.2.2 Der Platzwart kann jeden Platz unverzüglich sperren, sofern dieser beschädigt ist, instand gestellt werden muss oder eine Beschädigung durch weitere Benützung zu befürchten ist.
1.2.3 Das Betreten der Tennisplätze ist nur in üblicher Tennisbekleidung und Tennisschuhen gestattet.
1.2.4 Spiel auf Platz 2 und 3
Die Plätze sind durch den separaten Eingang auf der Südseite zu betreten, nicht über Platz 1. Addendum: Dies gilt insbesondere bei einem Match bei dem gezählt wird, bei lockerem Spielbetrieb, eine Spielpause auf Platz 1 abwarten, dann hinten durchlaufen.
1.2.5 Bewässerung
Bei sehr trockenen Wetterverhältnissen muss vor jeder Ablösung der Platz ganzflächig bewässert und anschliessend mit dem Netz abgezogen werden. Wurde ein Platz längere Zeit nicht bespielt, muss vor Spielbeginn der Platz ebenfalls ganzflächig bewässert werden.
1.3 Spielsaison und Spielzeiten:
1.3.1 Die offizielle Spielsaison beginnt in der Regel im Mai und endet Ende Oktober / Anfangs November. Die Plätze werden im Frühjahr raschmöglichst hergestellt.
1.3.2 Die Plätze sind täglich ab 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
1.4 Verschiedenes:
1.4.1 Von den Spielern wird Ordnung, Reinlichkeit und ruhiges, sportliches Verhalten sowohl auf den Plätzen als auch im und um das Clubhaus erwartet.
1.4.2 Die vom Club zur Verfügung gestellte Infrastruktur ist mit Sorgfalt zu behandeln. Der Club behält sich vor, bei böswilliger oder fahrlässiger Beschädigung der Anlagen oder Geräten gegenüber den Fehlbaren Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
1.4.3 Der Tennis-Club ETA lehnt grundsätzlich jede Verantwortung und Haftung für Unfälle ab.
Ebenso übernimmt er keine Haftung für Diebstahl.
1.4.4 Verlassen der Anlage
Beim Verlassen der Anlage müssen die Fenster geschlossen und die Türen mit dem Schlüssel verriegelt werden. Wer die Anlage als Letzter verlässt, schliesst die Haupteingangstüre zur Anlage mit dem Schlüssel.
Beschädigungen oder Nichteinhaltung der Clubordnung haben den Austritt vom TC ETA zur Folge. Die Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
2. SPIELER / SPIELZEITEN
2.1 Aktivmitglieder
2.1.1 Damen und Herren, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
2.1.2 Schüler/Junioren: Personen bis und mit Zurücklegung des 16. Altersjahres
2.1.3 Jugendliche: Personen über 16 Jahre bis Zurücklegung des 18. Altersjahres
2.2 Spielzeiten
2.2.1 Schüler/Junioren: 08.00-16.00 Uhr. Nach 16.00 Uhr nur in Begleitung einer Person über 18 Jahre.
2.2.2 Jugendliche : 08.00-22.00 Uhr (unbeschränkt)
2.2.3 Personen über 18 Jahre, 08.00-22.00 Uhr (unbeschränkt)
2.3 Gäste:
2.3.1 Gäste sind Personen, welche nicht Mitglieder des TC ETA sind und gegen ein Entgelt mit einem Aktivmitglied spielen.
Die Einschreibung erfolgt vor Spielbeginn in leserlicher Schrift mit Vor- und Nachname.
Pro Gast wird dem Clubmitglied jedes Mal ein Platzbenützungsbeitrag von SFR 10. – an Hand der Gästeliste belastet und in Rechnung gestellt.
2.3.2 Die Platzbelegung mit Gästen ist von (Mo – So) 08.00 – 22.00 Uhr erlaubt.
3. SPIELBETRIEB / RESERVATIONEN
3.1 Grundsätzlich gilt:
3.1.1 Es ist Sache der Spieler, selbst dafür besorgt zu sein, einen geordneten Spielbetrieb zu erhalten. Vorbehalten bleiben besondere Anordnungen der Spielkommission für die Durchführung von Turnieren sowie Interclub und Spezialanlässe.
3.1.2 Die Mitglieder der Spielkommission können bei starkem Andrang auf die Plätze das Austragen von Doppelspielen anordnen.
3.1.3 Jedes spielberechtigte Mitglied verfügt über ein magnetisches Namens- schildchen, das an der Mitgliedertafel im Clubhaus zu finden ist und eine Belegung gestattet.
3.1.4 Die Platzbelegung wird durch das Anbringen des Namensschildchens aller am Spiel beteiligten Spieler im entsprechenden Zeitfeld der Platzbelegungstafel angezeigt.
3.1.5 Um einen Platz zu belegen, muss mindestens einer der Spieler anwesend sein. Die Reservation auf der Platzbelegungstafel ist nur sofort oder, falls im Moment kein Platz frei ist, direkt anschliessend an die zuletzt angezeigte Belegung des entsprechenden Platzes gestattet.
3.1.6 Während der ganzen Dauer des Spieles müssen die Namensschildchen aller Spielenden im entsprechenden Feld der Platzbelegungstafel angebracht sein. Ist dies nicht der Fall, kann der betreffenden Platz sofort durch wartende Mitglieder belegt werden. Die Namensschildchen sind auch dann ausnahmslos zu verwenden, wenn nur einzelne Plätze belegt sind.
3.1.7 Sofern die Namensschildchen nicht an der Platzbelegungstafel verwendet werden, sind diese an der Mitgliedertafel alphabetisch anzubringen und dort aufzubewahren
3.1.8 Die Namensschildchen sind Clubeigentum. Sie werden jeweils bei Saison- beginn nur nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages an der Mitgliedertafel für Spiel-reservationen zur Verfügung stehen.
4. VORRESERVATIONEN PLÄTZE 1 bis 3
4.1 Kombination Magnetschildchen / Vorreservation:
Es ist nicht erlaubt, eine Reservation auf den Plätzen 1 bis 3 mit den Magnetschildern vorzunehmen, wenn man auf einem Platz noch am Spielen ist. Dies gilt auch für eine Reservierung für ein Doppel.
5. ALLGEMEINE REGELN
5.1 Reservierte Plätze, welche nach 5 Minuten Wartezeit noch nicht benützt sind, dürfen anderweitig belegt werden.
5.2 Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Spielern hat die SPIKO zu entscheiden.
5.3 Werden Spieler bei bewusst unkorrekten Reservationen und Manipulationen auf dem Spielplan „erwischt“, hat die SPIKO Berechtigung zu Sanktionen:
1. Verwarnung
2. Spielzeitsperre
3. Einziehen des Namensschildchens und Sperrung für die Platzreservierung
6. SCHLUSSBEMERKUNG
Schenken Sie diesen Regeln genügend Aufmerksamkeit. So ist es möglich, eine einwandfreie Spielabwicklung auf den Plätzen zu erhalten.
Wir vom Vorstand und der Spielkommission sind gerne bereit, Anregungen,
Verbesserungen und gut gemeinte Kritik entgegenzunehmen.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Unklarheiten.
Beachte: Mitenand gohts besser!
TC ETA
DER VORSTAND
6. November 2010
Diese Zusammenführung, ersetzt die Reglemente:
Tennisplatzordnung und Spielreglement von 1998